Die Arzneimittelkommission ist zuständig für arzneimittelspezifische Belange, insbesondere für die Beratung und Auswahl sowie den Einsatz von Arzneimitteln.
Die Kommission erstellt die Arzneimittelliste einschließlich nicht-technischer Medizinprodukte und überarbeitet sie in regelmäßigen Abständen nach medizinischen, pharmazeutischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.